Sie zahlen nach der Therapiesitzung in Bar oder per Rechnung.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
Die in Anspruchnahme eines Heilpraktikers (Psychotherapie) liegt leider außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und das Honorar ist privat zu zahlen.
Falls Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit das die Kosten zum Teil übernommen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Schweigepflicht Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht. Zur Auskunftserteilung gegenüber Dritten benötige ich grundsätzlich Ihr schriftliches Einverständnis.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich um Absage spätestens 2 Werktage vorher. Wenn Sie nicht Absagen muss ich Ihnen die Sitzung berechnen, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Wir benutzen Cookies
Diese Website verwendet technisch notwendige Cookies sowie – mit Ihrer Einwilligung – Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung der Website-Nutzung. Sie können der statistischen Auswertung zustimmen oder sie ablehnen.