Kostenübernahme durch die Krankenkassen Die in Anspruchnahme eines Heilpraktikers (Psychotherapie) liegt leider außerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen und das Honorar ist privat zu zahlen.
Falls Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben, besteht die Möglichkeit das die Kosten zum Teil übernommen werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung.
Schweigepflicht Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht. Zur Auskunftserteilung gegenüber Dritten benötige ich grundsätzlich Ihr schriftliches Einverständnis.
Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können bitte ich um Absage spätestens 2 Werktage vorher. Wenn Sie nicht Absagen muss ich Ihnen die Sitzung berechnen, da der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
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